Zahnersatz

Zuschüsse zum Zahnersatz und Zahn-Zusatzversicherungen

Zuschüsse bei gesetzlichen Krankenkassen
Die Zuschüsse zu Leistungen für Zahnersatz bei gesetzlichen Krankenkassen müssen vor der Zahnarztbehandlung beantragt werden. Sie erhalten dazu von uns ein entsprechendes Formular. Nach Vorlage des von der Krankenkasse bestätigten Formulars erhalten Sie Ihren Termin für die Zahnarztbehandlung – die Abrechnung der Behandlungskosten bzw. Ihres Eigenanteils erhalten Sie nach Behandlungsabschluss.

Zuschussleistungen – Höhe und Zahlung
Die Leistungen für die Regelversorgung ergeben sich aus befundorientierten Festzuschüssen. Zusätzlich wird bei Nachweis von regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen nach fünf Jahren ein Bonus in Höhe von 20 % und nach zehn Jahren ein Bonus in Höhe von 30 % gewährt. Höhere Zuschussleistungen in Härtefällen betragen maximal das Zweifache der Festzuschüsse. Bei Inanspruchnahme der Regelversorgung erfolgt die Zahlung der Zuschüsse an den Zahnarzt.

Prüfung der Therapieplanung und Gültigkeit der Leistungszusage
Die Krankenkasse kann durch Gutachter prüfen lassen, ob die Therapieplanung den Richtlinien für gesetzlich Versicherte entspricht. Eine Leistungszusage der Krankenkasse ist 6 Monate lang gültig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.informationen-zum-zahnersatz.de

Zuschüsse bei privaten Krankenkassen
Bei privaten Krankenkassen hängt die Höhe der Erstattung von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Meist müssen Behandlungspläne ab einer bestimmten Höhe vor der Zahnarztbehandlung eingereicht werden. Auch die private Krankenversicherung kann Behandlungspläne vorher begutachten lassen.

Zahn-Zusatzversicherungen
Gesetzlich Versicherte können durch Zusatzversicherungen zusätzliche Leistungen absichern und dadurch die gleichen Leistungen wie privat Versicherte in Anspruch nehmen. Die Erstattung tritt meist nach Abschluss der Zahnarztbehandlung ein. Eine vorherige Abklärung mit der Versicherung ist sinnvoll.


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